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TÜRCHEN NR 1. – To-Do-Liste für Weihnachten

TÜRCHEN NR 1. – To-Do-Liste für Weihnachten
Mit der To-Do-Liste für Weihnachten hast du eine wunderbare Art, dich auf das Weihnachtsfest vorzubereiten.
Viel Freunde dabei!

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Adventskalender

Am Donnerstag, den 1. Dezember geht es los!
Unser Adventskalender startet. An jedem neuen Tag um 12 Uhr wird ein weiteres Türchen geöffnet. Was sich dahinter verbirgt, findet Ihr immer im zweiten Bild hinter dem Türchen.

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Rohstoffmängel und Lieferverzögerungen

Auch Druckereien können Lieferzeiten nicht mehr garantieren

Druckereien bekommen kein Papier mehr. Wie viele andere Branchen auch, ist auch die Druckindustrie von Lieferengpässen betroffen. Dafür sind unter anderem 2 Faktoren verantwortlich: die Corona-Pandemie und der Rohstoffmangel. Die Corona-Pandemie hat der Druckbranche gleich mehrfach einen Schlag versetzt: zum einen wurden in den Lockdowns kaum noch Flyer und anderes Werbematerial benötigt, zum anderen haben sich die Umfänge von Zeitungen und Zeitschriften aufgrund fehlender Werbeanzeigen zeitweise deutlich reduziert. Gleichzeitig gibt es immer mehr Lieferengpässe. Habe man früher in der Regel vier bis fünf Tage auf Druckpapier gewartet, seien es heute sechs bis zwölf Wochen. Der für die Papierherstellung wichtige Zellstoff muss aus Asien und Südamerika importiert werden, es fehlen aber die Transportmöglichkeiten. Allein die Containerpreise haben sich vervierfacht. Außerdem gibt es allgemeine Probleme in der Logistik, einen Mangel an LKW und den dazugehörigen Fahrern.

Die Folge: Steigende Preise

Der Preis für Zellstoff hat sich innerhalb weniger Monate nahezu verdoppelt. Auch Altpapier ist seltener und hat sich um 75 Prozent verteuert. Für September zum Beispiel meldet das Statistische Bundesamt im Großhandel ein Preisplus bei Altpapier in Höhe von 222,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Papier- und Pappe-Reststoffe wiederum waren 147 Prozent teurer. Und auch Holz- und Zellstoff kosteten deutlich mehr, nach Amtsangaben ca. 50 Prozent im Vergleich zum September 2020 – auch weil in diesen Bereichen die Nachfrage aus China derzeit extrem hoch ist.

Druckereien können nicht alle Aufträge erfüllen

Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft droht den Druckereien daher das Papier auszugehen. Es kommt vor, dass Aufträge von Druckereien oder Buchbindereien zurückkommen, weil sie vereinbarte Liefertermine nicht einhalten oder Materialien nicht bekommen konnten. Davon sind leider auch unsere Kunden betroffen. Die meisten Aufträge konnten wir pünktlich bearbeiten und liefern, einzelne Aufträge jedoch lassen auf sich warten, verbindliche Lieferaussagen können nicht gemacht werden.

Rechtzeitig bestellen

Es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation kurzfristig eher verschärft als entspannt. Wir empfehlen unseren Kunden daher besonders frühzeitig Ihre Drucksachen in Auftrag zu geben und zeitlose Drucksachen sowie Papier in moderaten Mengen zu bevorraten.

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TTDSG und Borlabs Cookie Änderung

Seit dem 01.12.2021 gilt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Es bringt einige Neuerungen und strengere Regeln für Webseitenbetreiber, Unternehmen und Agenturen. Für Webseitenbetreiber am wichtigsten: Cookies und Tracking-Dienste benötigen eine Einwilligung der Besucher!

Ab jetzt benötigen Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung, wenn sie Cookies setzen wollen. Bereits vorausgewählte Checkboxen zählen nicht mehr als echte und ausdrückliche Einwilligung und sind daher nicht zulässig. Das Gleiche gilt für Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit.

Für Webseitenbetreiber gilt nach dem TTDSG:

  • Cookies und Tracking-Dienste müssen bis zu Einwilligung deaktiviert sein
  • Einwilligungen müssen aktiv gesetzt werden
  • Das Cookie-Banner muss einen „Annehmen“ und einen „Ablehnen“-Button enthalten
  • Der „Annehmen“-Button darf nicht hervorgehoben werden
  • Nutzer müssen umfassend über Zwecke, Anzahl und Anbieter der verwendeten Dienste informiert werden

Lediglich für technisch notwendige Cookies oder Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen, braucht es keine aktive Einwilligung. Als technisch notwendige Cookies zählen Cookies, ohne die eine Webseite nicht funktionieren würde. Das können beispielsweise Session-Cookies für Warenkörbe oder Sprachversionen einer Webseite sein oder Cookies für Zahlungsprozesse.

Quelle: borlabs.io

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Welcome back Leonie!

Nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Mediengestalterin ist Leonie Pollmeier wieder Teil des Teams und verantwortlich für die Erstellung der Unternehmenswebseiten.
 
Wir freuen uns auf eine tolle und kreative Zeit und heißen dich wieder herzlich willkommen!

 

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Schon über 5 Jahre sind wir im Gewerbegebiet „Am Wasserturm“ in Lippstadt

Schon über 5 Jahre sind wir im Gewerbegebiet „Am Wasserturm“ in Lippstadt heimisch und schon 19 Jahre am Markt. Erinnerungen an den letzten Umzug…

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Betriebsferien

Wir brauchen eine kurze Pause. Daher haben wir Betriebsferien in der Zeit vom 26.07. bis 06.08.2021. Danach sind wir wieder für euch da – mit neuer Verstärkung!

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Corona-Rabatt für Werbung abgesagter Veranstaltungen

Viele Veranstaltungen für die wir Werbe- und Marketingmaßnahmen wie Google Ads, Social Media und Online-Marketing durchgeführt und Plakate, Flyer, etc. erstellt haben, mussten aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden. Die oft existenzbedrohenden finanziellen Ausfälle der Veranstalter können wir leider nicht ändern, haben für unsere Kunden aber ein kleines Trostpflaster:

Für bereits durchgeführte Aufträge

  • Rechnungen aus dem Zeitraum Februar bis April 2020 für Werbemaßnahmen von Veranstaltungen, die aufgrund Corona abgesagt oder verschoben worden sind, können kostenfrei gestundet und/oder in Raten gezahlt werden. Einfach eine Mail mit Angabe der Rechnungsnummer und Zahlungsvorschlag an buchhaltung@werbeagentur-wicker.de senden, wir kümmern uns drum.
  • Viele Einladungen, Plakate und Flyer, die wir für unsere Kunden erstellt haben, müssen aktualisiert werden, wenn neue Termine feststehen. Für unsere Kunden ändern wir die Druckdaten kostenfrei, wenn es soweit ist.
  • Wir räumen einen Rabatt in Höhe von 20% auf alle Druckprodukte für Veranstaltungen ein, für die bereits ein Auftrag besteht. Das heißt: wird eine Veranstaltung auf 2021 verschoben und werden dann endlich die Plakate und Flyer, etc. gedruckt, gibt es 20% Rabatt. Ebenso gilt der Rabatt für den Neudruck aller Drucksachen, die bereits abgeschlossen waren und dann mit aktualisierten Daten neu gedruckt werden müssen.
  • Laufende Aufträge für Veranstaltungen, die ausfallen oder verschoben werden müssen, können kostenfrei und problemlos storniert werden. Nur bereits angefallene Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt.

Für neue Aufträge und Neukunden

Aufgrund der Veranstaltungsstornos haben auch wir wieder Kapazitäten frei, die wir gerne füllen möchten. Wir geben daher auf alle Dienstleistungen 25% Rabatt wenn

  1. der Auftrag im Zeitraum vom 15.04. bis 31.05.2020 erteilt wird
  2. die Abrechnung bis zum 30.06.2020 erfolgt

Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen, wir sind für Sie da – telefonisch oder per Videochat. Wir wünschen allen Kunden, dass sie wirtschaftlich gut durch diese Krise kommen und vor allen Dingen: bleiben Sie gesund!

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Nähen von Gesichtsmasken gegen Corona kann teuer werden

Überall werden Gesichtsmasken gegen das Corona-Virus geschneidert, verkauft und gespendet. Doch die Schneider und Schneiderinnen sollten aufpassen – eine falsche Bezeichnung kann zu Abmahnungen führen:

Unternehmen und Einzelpersonen stellen aktuell vermehrt Gesichtsmasken her und schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: sie können vielleicht helfen, die Ausbreitung von Corona zu verhindern und verdienen zusätzlich ein bisschen Geld, da andere Einnahmen weg gebrochen sind.

Aber auch viele Freiwillige nähen Stoffmasken um diese an Vereine, Organisationen, etc. zu spenden. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn für diese Hilfsbereitschaft Abmahnungen drohen.

Grund dafür ist die Bezeichnung: Mundschutz oder Atemschutz ist Medizinprodukten vorbehalten und darf für einfache Stoffmasken nicht verwendet werden. Der Begriff „Schutz“ sollte in der Bezeichnung nicht verwendet werden. Ausschließlich Medizinprodukte wurden zuvor klinisch bewertet und müssen über ein CE-Zeichen verfügen.

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#GutscheinehelfenLippstadt

Die Werbegemeinschaft Lippstadt hat in Kooperation mit der zmyle GmbH eine Aktion ins Leben gerufen: hilf-lippstadt.de. Hier können Gutscheine von Geschäften und Unternehmen erworben werden, die aktuell aufgrund der Pandemie schließen mussten oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Für den Verbraucher eine ideale Möglichkeit anderen zu Ostern, zum Geburtstag oder einfach nur so, eine Freude zu machen – ganz kontaktlos – und damit auch noch lokale Unternehmen zu unterstützen, deren Umsätze gerade massiv einbrechen oder sogar ganz wegfallen.

Gutscheine kaufen

Auf hilf-lippstadt.de findet man eine Übersicht aller teilnehmenden Unternehmen. Einfach Höhe des Gutscheins auswählen, kaufen, fertig. Der Gutschein kann ganz einfach per WhatsApp, E-Mail, usw. verschickt werden. Gutscheine unserer Agentur finden Sie unter www.hilf-lippstadt.de/wicker-agentur-fuer-werbung-lippstadt.

Als Unternehmen mitmachen

Unternehmen, die an der Aktion teilnehmen und Gutscheine verkaufen möchten, können sich unter www.hilf-lippstadt.de/signupRetailer kostenlos registrieren und ein Unternehmensprofil erstellen. Als Beispiel können Sie sich gerne unser Profil anschauen: www.hilf-lippstadt.de/wicker-agentur-fuer-werbung-lippstadt. Die Zmyle GmbH stellt den Service während der Krise kostenfrei zur Verfügung. Dies ist allerdings zeitlich begrenzt. Pro verkauften Gutschein ist eine Provision in Höhe von 2,49% des Gutscheinwertes und eine Bearbeitungsgebühr von 0,35 € fällig.
Wird ein Gutschein verkauft, erhält das Unternehmen das Geld innerhalb von 2 Tagen aufs Konto überwiesen.