TTDSG und Borlabs Cookie Änderung

Seit dem 01.12.2021 gilt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Es bringt einige Neuerungen und strengere Regeln für Webseitenbetreiber, Unternehmen und Agenturen. Für Webseitenbetreiber am wichtigsten: Cookies und Tracking-Dienste benötigen eine Einwilligung der Besucher!

Ab jetzt benötigen Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung, wenn sie Cookies setzen wollen. Bereits vorausgewählte Checkboxen zählen nicht mehr als echte und ausdrückliche Einwilligung und sind daher nicht zulässig. Das Gleiche gilt für Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit.

Für Webseitenbetreiber gilt nach dem TTDSG:

  • Cookies und Tracking-Dienste müssen bis zu Einwilligung deaktiviert sein
  • Einwilligungen müssen aktiv gesetzt werden
  • Das Cookie-Banner muss einen „Annehmen“ und einen „Ablehnen“-Button enthalten
  • Der „Annehmen“-Button darf nicht hervorgehoben werden
  • Nutzer müssen umfassend über Zwecke, Anzahl und Anbieter der verwendeten Dienste informiert werden

Lediglich für technisch notwendige Cookies oder Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen, braucht es keine aktive Einwilligung. Als technisch notwendige Cookies zählen Cookies, ohne die eine Webseite nicht funktionieren würde. Das können beispielsweise Session-Cookies für Warenkörbe oder Sprachversionen einer Webseite sein oder Cookies für Zahlungsprozesse.

Quelle: borlabs.io