Haben Sie auch schon vom „Black Friday™“ gehört oder nutzen Sie den „Cyber Monday“? Buzzwort für einen neuen, temporären Trend oder weitere ernst zu nehmende Konkurrenz für den stationären Handel?
Werfen wir mal einen Blick auf diesen Online-Marketing-Trend:
Was ist der "Black Friday™" oder der "Cyber Monday"?
Der Black Friday™ ist der Konsumtag in den USA schlechthin. Sowohl der Online-Handel als auch der stationäre Handel locken an dem Tag nach „Thanksgiving“ mit extrem hohen Rabatten und Verkaufsaktionen. Mit dem „Cyber Monday“, dieses Jahr am 27. November, kommt ein weiterer Aktionstag aus den USA zu uns, mit dem der Online-Handel und inzwischen auch viele deutsche Online-Händler, mit erheblichen Prozenten, limitierten Superschnäppchen und Aktionen das Weihnachtsgeschäft einläuten. Der Begriff Black Friday™ ist eine eingetragene Wortmarke der Super Union Holdings Ltd., eine internationale Medien- und IP-Holding. Für den deutschen Markt liegen die Rechte bei der Black Friday GmbH mit dem Sitz in München und Wien, die im vergangenen Jahr die Lizenz erwarb. Sie ist unter anderem Betreiberin der Plattform www.blackfridaysale.de und kann darüber die „Black Friday“-Rabattaktionen der teilnehmenden Händler bewerben, sowie Sublizenzen für die rechtskonforme Verwendung der geschützten Wortmarke erteilen.
Welche Bedeutung hat das für den stationären Handel?
Der stationäre Handel hat die Bedeutung dieser Rabatt-Tage noch nicht erkannt. Warten die meisten lokalen Händler auf den langsam ansteigenden Verkauf im Weihnachtsgeschäft, hebeln die, mit hohem Aufwand beworbenen, Aktionstage die crossmedialen Grenzen zwischen Online- und Offlinehandel aus – zugunsten des Onlinehandels. Die enormen Rabatte verführen viele Konsumenten zu vermehrten Online-Käufen.
Was kann der Einzelhändler dagegen tun?
Ob der Handel einen festen Konsumtag braucht, der mit fetten Prozenten das Weihnachtsgeschäft einläutet, darf diskutiert werden. Fest steht aber, dass nicht das Wunschdenken des Einzelhandels ausschlaggebend sein wird, sondern das Einkaufsverhalten der Konsumenten. Und wenn der deutsche Einzelhandel dem Onlinehandel nicht noch weitere Umsätze kampflos überlassen will, sollte er sich mit diesen Aktitonstagen auf jeden Fall ernsthaft auseinander setzen.
Auch der Onlinehandel verschläft wichtige Marketingtermine
Übrigens verschlafen aber auch viele reine Onlinehändler ihr Weihnachtsgeschäft. So wurde festgestellt, dass die zweitumsatzstärksten Tage im Online-Handel um den 14./15. Dezember herum liegen. Das meiste Geld für Online-Marketing-Maßnahmen wird aber um den 18. Dezember herum ausgegeben – auf jeden Fall zu spät!
Update vom 03.03.2020:
Bis heute steht die Wortmarke „Black Friday“ unter Markenschutz. Allerdings hat das Bundespatentgericht nun einige Dienstleistungen von dem Linzenzerwerb befreit. Dazu zählen neben diversen Dienstleistungen aus dem Bereich der Werbung auch Einzel- und Großhandelsdienstleistungen für Elektroartikel. Diese dürfen den Begriff demnach lizenzfrei nutzen.