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Betriebsferien

Wir brauchen eine kurze Pause. Daher haben wir Betriebsferien in der Zeit vom 26.07. bis 06.08.2021. Danach sind wir wieder für euch da – mit neuer Verstärkung!

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Corona-Rabatt für Werbung abgesagter Veranstaltungen

Viele Veranstaltungen für die wir Werbe- und Marketingmaßnahmen wie Google Ads, Social Media und Online-Marketing durchgeführt und Plakate, Flyer, etc. erstellt haben, mussten aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden. Die oft existenzbedrohenden finanziellen Ausfälle der Veranstalter können wir leider nicht ändern, haben für unsere Kunden aber ein kleines Trostpflaster:

Für bereits durchgeführte Aufträge

  • Rechnungen aus dem Zeitraum Februar bis April 2020 für Werbemaßnahmen von Veranstaltungen, die aufgrund Corona abgesagt oder verschoben worden sind, können kostenfrei gestundet und/oder in Raten gezahlt werden. Einfach eine Mail mit Angabe der Rechnungsnummer und Zahlungsvorschlag an buchhaltung@werbeagentur-wicker.de senden, wir kümmern uns drum.
  • Viele Einladungen, Plakate und Flyer, die wir für unsere Kunden erstellt haben, müssen aktualisiert werden, wenn neue Termine feststehen. Für unsere Kunden ändern wir die Druckdaten kostenfrei, wenn es soweit ist.
  • Wir räumen einen Rabatt in Höhe von 20% auf alle Druckprodukte für Veranstaltungen ein, für die bereits ein Auftrag besteht. Das heißt: wird eine Veranstaltung auf 2021 verschoben und werden dann endlich die Plakate und Flyer, etc. gedruckt, gibt es 20% Rabatt. Ebenso gilt der Rabatt für den Neudruck aller Drucksachen, die bereits abgeschlossen waren und dann mit aktualisierten Daten neu gedruckt werden müssen.
  • Laufende Aufträge für Veranstaltungen, die ausfallen oder verschoben werden müssen, können kostenfrei und problemlos storniert werden. Nur bereits angefallene Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt.

Für neue Aufträge und Neukunden

Aufgrund der Veranstaltungsstornos haben auch wir wieder Kapazitäten frei, die wir gerne füllen möchten. Wir geben daher auf alle Dienstleistungen 25% Rabatt wenn

  1. der Auftrag im Zeitraum vom 15.04. bis 31.05.2020 erteilt wird
  2. die Abrechnung bis zum 30.06.2020 erfolgt

Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen, wir sind für Sie da – telefonisch oder per Videochat. Wir wünschen allen Kunden, dass sie wirtschaftlich gut durch diese Krise kommen und vor allen Dingen: bleiben Sie gesund!

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Nähen von Gesichtsmasken gegen Corona kann teuer werden

Überall werden Gesichtsmasken gegen das Corona-Virus geschneidert, verkauft und gespendet. Doch die Schneider und Schneiderinnen sollten aufpassen – eine falsche Bezeichnung kann zu Abmahnungen führen:

Unternehmen und Einzelpersonen stellen aktuell vermehrt Gesichtsmasken her und schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: sie können vielleicht helfen, die Ausbreitung von Corona zu verhindern und verdienen zusätzlich ein bisschen Geld, da andere Einnahmen weg gebrochen sind.

Aber auch viele Freiwillige nähen Stoffmasken um diese an Vereine, Organisationen, etc. zu spenden. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn für diese Hilfsbereitschaft Abmahnungen drohen.

Grund dafür ist die Bezeichnung: Mundschutz oder Atemschutz ist Medizinprodukten vorbehalten und darf für einfache Stoffmasken nicht verwendet werden. Der Begriff „Schutz“ sollte in der Bezeichnung nicht verwendet werden. Ausschließlich Medizinprodukte wurden zuvor klinisch bewertet und müssen über ein CE-Zeichen verfügen.

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#GutscheinehelfenLippstadt

Die Werbegemeinschaft Lippstadt hat in Kooperation mit der zmyle GmbH eine Aktion ins Leben gerufen: hilf-lippstadt.de. Hier können Gutscheine von Geschäften und Unternehmen erworben werden, die aktuell aufgrund der Pandemie schließen mussten oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Für den Verbraucher eine ideale Möglichkeit anderen zu Ostern, zum Geburtstag oder einfach nur so, eine Freude zu machen – ganz kontaktlos – und damit auch noch lokale Unternehmen zu unterstützen, deren Umsätze gerade massiv einbrechen oder sogar ganz wegfallen.

Gutscheine kaufen

Auf hilf-lippstadt.de findet man eine Übersicht aller teilnehmenden Unternehmen. Einfach Höhe des Gutscheins auswählen, kaufen, fertig. Der Gutschein kann ganz einfach per WhatsApp, E-Mail, usw. verschickt werden. Gutscheine unserer Agentur finden Sie unter www.hilf-lippstadt.de/wicker-agentur-fuer-werbung-lippstadt.

Als Unternehmen mitmachen

Unternehmen, die an der Aktion teilnehmen und Gutscheine verkaufen möchten, können sich unter www.hilf-lippstadt.de/signupRetailer kostenlos registrieren und ein Unternehmensprofil erstellen. Als Beispiel können Sie sich gerne unser Profil anschauen: www.hilf-lippstadt.de/wicker-agentur-fuer-werbung-lippstadt. Die Zmyle GmbH stellt den Service während der Krise kostenfrei zur Verfügung. Dies ist allerdings zeitlich begrenzt. Pro verkauften Gutschein ist eine Provision in Höhe von 2,49% des Gutscheinwertes und eine Bearbeitungsgebühr von 0,35 € fällig.
Wird ein Gutschein verkauft, erhält das Unternehmen das Geld innerhalb von 2 Tagen aufs Konto überwiesen.

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Corona Virus – wir sind trotzdem für Sie da

In unserer Agentur nehmen wir den Verlauf der Ausbreitung des Corona-Virus sehr ernst und ergreifen entsprechende Maßnahmen:

Wir vermeiden unnötige Termine und persönliche Kontakte und kommunizieren mit unseren Kunden per Telefon oder Videokonferenz.

Unsere Mitarbeiterinnen können sich freistellen lassen, um z.B. Kinder zu betreuen oder im Homeoffice zu arbeiten. Außerdem arbeiten wir in „Schichten“, damit untereinander so wenig Kontakt wie möglich stattfindet.

Darüber hinaus verstärken wir die hygienischen Maßnahmen, so werden z.B. täglich Türklinken, etc. gründlich gereinigt.

Fazit: auch wir sind vom Virus betroffen und richten uns darauf ein, die Durchführung von Projekten und Aufträgen können wir aber – dem digitalen Wandel sei Dank – sicherstellen. Vorausgesetzt uns geht nicht das Klopapier aus 😉

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Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Nutzers?

Mit Spannung haben wir die Cookie-Richtlinie erwartet, die im Rahmen der DSGVO auch den Umgang mit den bösen Tracking-Cookies regelt. Nun gibt es ein Urteil des EuGH, das feststellt, dass Tracking Cookies nur gesetzt werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich zustimmt. Aber was heißt das denn jetzt? Wie und wann müssen Webseitenbetreiber nun reagieren? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammen gestellt:

Was sind überhaupt Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die der Webbrowser auf dem System (z.B. Ihrem PC) speichert, um Daten über besuchte Webseiten festzuhalten. Sie werden eingesetzt um z.B. Besucher auf einer Webseite zu zählen, die Webseite benutzerfreundlicher zu gestalten (z.B. um Daten in Onlineshops beim Einkauf durch den Bestellprozess zu transportieren) oder um Sprachversionen zu steuern. Sie sind also nicht nur dazu da unser Nutzerverhalten auszuspionieren sondern verbessern auch die Usability einer Webseite.
Cookies können vom Webseiten-Besucher im Browser gesperrt oder gelöscht werden. Cookies ermöglichen keine Hackerangriffe, da sie vom Browser zwar ausgelesen werden aber nicht beschreibbar sind.

Vor und nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018

Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Tracking-Tools wie z.B. Google Analytics oder Matomo, die durch den Einsatz von Cookies Nutzerverhalten anonym erfassen, eingesetzt werden: AV-Vertrag, IP-Anonymisierung, Opt-Out-Lösung. Cookie-Banner auf der Webseite informieren den Nutzer zwar über den Einsatz von Cookies und verweisen auf die Datenschutzerklärung – der Nutzer muss aber selbst schauen, wie er widersprechen kann.
Nach Inkrafttreten der DSGVO haben Webseitenbetreiber sich auf ein berechtigtes Interesse berufen nach DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f berufen und sich darauf „ausgeruht“, dass das Setzen von Cookies erst durch die noch anstehende ePrivacy-Verordnung geregelt werden soll.

Die aktuellen EuGH Urteile zum Einsatz von Tracking-Cookies

In den letzten Wochen gab es verschiedene Urteile des EuGH, die alle besagen, dass Tracking-Cookies nicht mehr ohne eine eindeutige, vorherige Genehmigung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Cookies personenbezogene oder anonyme Daten speichern. In erster Linie geht es dabei um Tracking-Cookies, mit denen das Nutzerverhalten „ausspioniert“ wird.
Es gibt auch Cookies, die für den Betrieb einer Internetseite technisch notwendig sind, so genannte First Party Cookies. Dazu gehören z.B. Cookies für eine Sprach- oder Länderauswahl, Cookies für Logins oder Warenkorb-Cookies, die sich merken, was der Nutzer alles in den Warenkorb gelegt hat.

Wann muss die „Cookie-Richtlinie“ umgesetzt werden?

Zunächst einmal gehen die Fälle, die beim EuGH verhandelt wurden, zurück an den BGH. Die Gerichte und auch die Datenschutzbehörden werden aber sicher den Vorgaben des EuGH folgen. Deshalb sollte man jetzt reagieren und die Webseite anpassen, bevor eine Abmahnung droht, denn das EuGH hat seine Meinung seit dem 01.10.2019 klar zum Ausdruck gebracht.

Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Google Analytics, etc. nutzen möchte?

  1. Räumen Sie Ihre Webseite auf
    Prüfen Sie welche Daten auf Ihrer Webseite erhoben werden, ob diese zwingend erforderlich sind oder ob es Alternativen gibt. So haben wir z.B. festgestellt, dass Tracking-Tools wie Google Analytics durch Webseiten-Entwickler eingesetzt werden ohne das Wissen der Webseiten-Betreiber. Und brauchen Sie wirklich Analyse-Tools? So nutzen viele Webseitenbetreiber die erhobenen Daten gar nicht, wenn kein Online-Marketing betrieben wird.
  2. Wenn Sie weiterhin Tracking-Cookies einsetzen möchten, benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers. Hier kommen so genannte Consent Tools zum Einsatz. Sie poppen bei Erstbesuch der Webseite auf und lassen den Besucher erst weiter, wenn dieser seine Zustimmung oder Verweigerung zum Setzen der Cookies gegeben hat.

Sicher haben Sie auch Ihr Einverständnis gegeben oder verweigert beim Besuch dieser Internetseite:

Unsere Empfehlung

Die meisten Internetseiten arbeiten mit Cookies, notwendig oder nicht. Um auf Cookies komplett zu verzichten, werden für die meisten Webseiten aufwändige Maßnahmen erforderlich sein. Viele Einzelheiten beim Einsatz von Cookies sind auch nach dem EuGH-Urteil noch ungeklärt, z.B. ob Tracking erlaubt sein wird, wenn die Daten über lokal eingebundene Dienste erfasst werden und somit auf dem eigenen Server verbleiben. Deshalb sind Consent Tools zwar lästig, aber aus unserer Sicht im Moment die am einfachsten umzusetzende technische Lösung.

Das sollten Consent Tools leisten

  • Eine Einwilligung muss aktiv durch den Nutzer gesetzt werden und darf nicht schon vorher angekreuzt oder aktiviert sein.
  • Cookies dürfen erst nach der Einwilligung des Nutzers aktiviert werden, vorher müssen alle Cookies geblockt werden.
  • In der Einwilligungserklärung müssen alle Tools, die Cookies setzen einzeln benannt sein. Die Einwilligung darf in Gruppen erfolgen (Funktions-Cookies, Tracking-Cookies, etc.).
  • Das Consent Tool sollte in der Datenschutzerklärung stehen.
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Allgemein Online-Shops

Online Shop erstellen – so wird es ein Erfolg!

Die Entscheidung ist gefallen, ein Online Shop soll eröffnet werden? Dann gibt es einiges zu beachten, damit der Online Shop im Idealfall erfolgreich, im ungünstigsten Fall aber keine Bauchlandung wird. Die wichtigsten Faktoren haben wir hier mal zusammengestellt:

Die richtige Shop-Software

Technisch gesehen, war es nie einfacher einen Online-Shop zu eröffnen als heute. Die unzähligen Shop-Software-Lösungen machen einem die Entscheidung aber nicht leicht. Grundsätzlich kann man 3 unterschiedliche Shop-Lösungen kategorisieren:

  • Der gemietete Online-Shop
    Webbaukastenanbieter und Provider wie Jimdo, Strato, Ionos (früher 1&1) oder Lightspeed (früher SEOshop) bieten voll funktionsfähige Online-Shops zu mieten.
    Pro: für technisch begabte und interessierte Nutzer eigenständig einzurichten, oft gibt es Hilfestellungen der Anbieter im Bezug auf Rechtliches und Vermarktung, geringe Investitionskosten
    Contra: Oft vergleichsweise teure Unterhaltungskosten durch laufende Mieten (unbedingt Preise vergleichen!), Bindung an den jeweiligen Anbieter – Providerwechsel sind nicht möglich, sondern dann nur komplette Systemwechsel, nur für kleine Shops empfehlenswert, eingeschränkte Auswahl an Themes für das Aussehen des Online-Shops, nach dem Motto „Friss-oder-stirb“ keine speziellen Anpassungen möglich

  • Der frei erhältliche Online-Shop
    Es gibt so genannte Open-Source-Systeme wie xt:Commerce, Magento, Shopware oder Oxid, die heruntergeladen und online eingespielt werden müssen
    Pro: eigenes Design möglich. Shops wie Magento, Shopware und Oxid bieten genügend Power und Möglichkeiten für große Online-Shops
    Contra: Support und/oder erweiterte Funktionen bei manchen Shopsystemen kostenpflichtig. Insbesondere bei Magento ist eine große Serverleistung nötig, was hohe monatliche Kosten zur Folge hat. Installation des Shop-Systems muss selbst durchgeführt werden. Wenig Erweiterungen, für spezielle Anpassungen sind fundierte Programmierkentnisse notwendig. Updates müssen selbst eingespielt werden. Teilweise eine intensive Einarbeitung notwendig

  • Der „zusätzliche“ Online-Shop
    Erweiterungen für Content Management Systeme, wie Woocommerce für WordPress oder VirtueMart für Joomla
    Pro: die Shop-Erweiterungen sind kostenlos. Große Community, die einem mit Rat und Tat zur Seite steht. Große Theme-Auswahl ( Themes = vorgefertigte Struktur, die das Aussehen einer Internetseite bestimmt) . Eine Unmenge an Erweitungen (= Plugins) für die optimale Anpassung des Shop-Systems vorhanden (teilweise kostenpflichtig). Vergleichsweise einfache Erstinstallation. Regelmäßige und einfach durchzuführende Updates
    Contra: „Haupt“-System wie beispielsweise WordPress muss erst online eingespielt werden. Ssind in rechtlicher Hinsicht teilweise nicht von Haus aus angepasst für den deutschen Markt

Welches Shop-System ist das Richtige für mich?

Webbaukasten sind zwar eine gute und einfache Einsteigsmöglichkeit für kleine Online-Shops aber bei speziellen Anpassungen kommt man schnell an seine Grenzen. Wer mehr Flexibilität wünscht, für den bietet sich ein System wie Woocommerce an. Für kleine und mittlere Online-Shops präsentiert das kostenlose Shop-System eine große Auswahl an Themes und Plugins sowie eine engagierte Online-Community. Händler mit einem umfassenden Produktkatalog sind bei den großen Shop-Systemen wie Magento gut aufgehoben. Nach einer intensiven Einarbeitungsphase steht einem ein komplexes und stabiles System zur Verfügung.

Vorüberlegungen zu einem Online-Shop

Ist die Wahl auf ein Shop-System gefallen, müssen weitere Entscheidungen getroffen werden, denn auch hier heißt es: Vorbereitung ist die halbe Miete, das gilt im Besonderen Maße für einen Online-Shop. Nicht nur die komplexe Rechtsprechung in Deutschland muss man im Hinterkopf behalten, sondern auch die Tatsache, dass man über seinen Shop Umsätze generieren möchte.

Der Name

Zu den grundlegenden Überlegungen gehört natürlich, wie der Online-Shop bzw. die Domain heißen soll, z.B. www.mein-onlineshop.de. Der Name sollte nicht schon von jemand anderen belegt sein und  Ähnlichkeiten die zu Verwechslungen oder Urheberrechtsverletzungen führen könnten, ausschließen. Er sollte gut merkbar und von daher nicht zu kompliziert sein.

Die Struktur/das Design

Wir möchten den Besucher ein gutes und unkompliziertes Einkaufserlebnis ermöglichen. Dazu gehört sowohl ein modernes und übersichtliches Design als auch eine einfache und selbsterklärende Struktur, damit sich der potentielle Kunde gut zurecht findet und gerne bei uns einkauft. Vertrauen baut man heute nicht nur mit einer SSL-Verschlüsselung auf, sondern auch mit einem professionellen Design. Heutzutage sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Online-Shop responsiv ist, also auch auf den mobilen Geräten optimal dargestellt wird. Das ist übrigens auch ein nicht unwesentlicher Faktor für die Suchmaschinenoptimierung.

Hat man ein passendes Theme, das für den deutschen Markt angepasst ist bzw. mit Plugins angepasst werden kann (z.B. muss bei jedem Preis ein Hinweis auf die MwSt. und die Versandkosten stehen), kann es weitergehen mit der Struktur der Webseite. Die sollte weder ausufern (mehr als neun Hauptmenüpunkte sollte vermieden werden), noch zu spartanisch sein, so dass der Kunde erst seitenweise durch die Produkte blättern muss. Bei der Struktur heißt es, ein gutes Maß zu finden.

Es hilft sich in die Lage des Kunden zu versetzen oder auch mal bei den Großen zu schauen (wobei die auch nicht immer alles perfekt machen 😉 ) oder die Struktur von einer neutralen Person ohne „Betriebsbrille“ erstellen zu lassen. Angenommen wir möchten Bekleidung verkaufen. Wie würde der Kunde vorgehen? Suche ich einen Damen-Pullover möchte ich mich nicht seitenweise durch Herren- und Kinderpullover wühlen. Also wäre einer unserer Hauptmenüpunkte schon mal Damenmode. Hier kommt alles rein, was wir an Damenmode haben. also Pullover, T-Shirts usw.

Insbesondere wenn man viele Produkte anbieten möchte, sollte man sich die Struktur gründlich überlegen, um doppelte Arbeit zu vermeiden.

Das Organisatorische

System, Design und Struktur stehen. Jetzt geht es so langsam ans Eingemachte. Bevor wir anfangen, unsere Produkte einzustellen, müssen wir uns noch mit allerlei grundlegenden Dingen beschäftigen, ohne die unser Online-Geschäft nicht funktionieren kann.

Der Versand

  • In welche Länder möchten wir versenden? –  Entschließen wir uns EU-weit zu versenden, dürfen wir nach der aktuellen Geoblocking-Verordnung einzelne EU-Länder nicht ausschließen. Bei Drittländern, wie die Schweiz muss man die Zollbestimmungen im Hinterkopf behalten.

  • Welchen Versandanbieter – Kommt man über eine bestimmte Versandmenge im Jahr, kann man mit DHL, DPD, UPS usw. einen Geschäftskundenvertrag aushandeln, mit dem man, je nach Menge, seine Waren günstiger verschicken kann. Abgerechnet wird nach Gewicht oder auch nach Größe des Pakets

  • Versandkosten – Wie hoch sollen die Versandkosten sein? Niedrige Versandkosten sind für den Kunden immer attraktiver als hohe. Je geringer die Versandkosten, umso eher bestellt ein Kunde etwas bei uns. Wer keine versandkostenfreie Lieferung anbieten möchte oder kann, der könnte als Kompromiss ab einen bestimmten Warenwert eine versandkostenfreie Lieferung anbieten. So überzeugt man den Kunden vielleicht noch mal das eine oder andere Teil mehr in den Warenkorb zu legen

Lieferzeit Deutschland / ggf. Lieferzeit andere Länder

Wie oben gilt auch hier: je schneller die Versandzeiten, umso größer die Wahrscheinlichkeit einer Bestellung. Wer zeitlich oder logistisch nicht in der Lage ist, eine Lieferzeit innerhalb von 24 Stunden einzuhalten, sollte jedoch lieber zu einer für ihn realistischen Lieferzeit greifen. Sonst hat man nicht nur einen wütenden Kunden, dessen Last-Minute-Bestellung nicht pünktlich zum Geburtstag seiner Tochter da war, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Abmahnung erhalten. Man kann durchaus auch zu Zeitspannen wie 1 – 3 Werktage greifen, nur schwammige Formulierungen wie voraussichtlich 3-5 Werktage wäre nicht gesetzeskonform.

Die Zahlung

  • Zahlarten – Die Deutschen bestellen am liebsten per Rechnung. Schlecht nur, wenn die Zahlungsmoral der Kunden nicht stimmt. Es gibt Anbieter wie Paypal Plus, die gegen eine Gebühr für die Eintreibung der Rechnung zuständig ist. Paypal an sich ist ebenfalls eine beliebte Zahlungsart in Deutschland, insbesondere im B2C-Bereich. Um Kreditkartenzahlungen kümmern sich Drittanbieter wie Stripe oder Heidelpay, die das passende Plugin für den Online-Shop gleich mit anbieten. Je nach Hausbank des Kunden kann er mit den Zahlungssystemen SOFORT, Giropay oder Paydirekt, bezahlen. Bei allen Drittanbietern wird pro Transaktion eine geringe Gebühr abgerechnet. Je nach Shopsystem kann die Einbindung eines Zahlungssystems mit einmaligen oder jährlichen Kosten verbunden sein.

    Bei allen Systemen von Haus aus dabei ist Vorkasse und Nachnahme. Letzteres ist vielleicht praktisch für den den Kunden, doch holt einer das Paket nicht bei der Post ab, bleibt man auf seinen Gebühren sitzen.

    Wir empfehlen für den Online-Shop mindestens Vorkasse und Paypal einzurichten.

  • Mehrwertsteuer – Normalerweise gilt in Deutschland 19% Mehrwertsteuer, doch gibt es auch einige Produkte, Das kann in Deutschland manchmal ganz schön komplizeirt sein. Während man für Äpfel 7% MwSt. zahlt, muss man für Apfelsaft gleich 19% bezahlen. Der Steuerberater oder die IHK kann Licht ins Dunkeln der Steuersätze bringen

Die Produktbilder und – beschreibungen

  • Bildauswahl – Bilder sagen mehr als 1000 Worte. Das ist für den Besucher sicher richtig. Der erste Eindruck zählt und befindet sich ein dunkles, verpixeltes Handybild seines Produktes auf der Seite ist das sicher eher ein Abschreckungsgrund, denn ein Kaufgrund. Je nach Produkt ist der erste Ansprechpartner für Bilder der Großhändler, von dem man seine Produkte bezieht. Die Bestätigung für die Verwendung sollte man sich immer schriftlich geben lassen. Schöner und individueller können eigen, hochauflösende Produktfotos sein. Hier kann man entweder mit Lichtzelten arbeiten oder einen Produktfotografen beauftragen, der seine Produkte professionell in Szene setzt. Als Hauptbild ist immer eins mit einem weißen Hintergrund  zu bevorzugen. Die Seiten wirken dadurch „ruhiger“.  Außerdem verlangen die Richtlinien bei Amazon&Co freigestellte Produktfotos und man weiß ja nie, in welche Richtung man sein Geschäft expandieren möchte. Natürlich kann man auch „normale“ Fotos bei den weiteren Bildern auf der Produktseite zeigen. Besonders bei Möbeln, um zu zeigen wie sie im Raum wirken, oder um die Abmessung von Produkten zu verdeutlichen, lohnen sich individuelle Bilder.
  • Abmessungen der Bilder – Für ein gleichmäßiges Erscheinungsbild sollten die Produktfotos immer die gleichen Abmessungen haben. Auch sollte das Produkt schon möglichst weit hereingezoomt sein, damit der Kunde schon auf der Vorschauansicht auf Anhieb die wichtigsten Details erkennen kann. Die meisten Online-Shops bieten eine „Lupen-Funktion“ an, wobei das Bild beim Herüberfahren mit dem Mauszeiger herangezoomt wird. Damit die Funktion sinnvoll ausgeführt werden kann, sollten die Bilder bestenfalls 2000px groß sein. Eine alte Handykamera schafft diese Auflösung nicht…
  • Beschreibung des Produktes – Eine gute Produktbeschreibung ist das A und O. Sie soll nicht nur die wichtigsten Zahlen, Daten, Fakten erhalten, sondern den Kunden auch einen echten Mehrwert aufzeigen. Suchmaschinenoptmierung heißt hier das Zauberwort aber bitte so, dass „echte“ Besucher den Text noch gut und flüssig lesen können.

Die Rechtssicherheit

Im Paragraphen-Dschungel warten viele (Abmahn-)Fallen auf den Online-Shop-Besitzer. Mitbewerber und Verbände lauern auf Möglichkeiten, bei den kleinsten Verstößen abzumahnen. Glücklicherweise kann man sich heute ganz gut davor schützen. Rechtsanwälte bieten eine vorgefertigte AGB, ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und ein Widerrufsrecht an, die gegen eine monatliche Gebühr immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. NAch Fertigstellung des Shops und kurz vor der Veröffentlichung kann von einem Fachanwalt eine Tiefenprüfung des Shops durchgeführt werden, um auf etwaige Abmahnfallen aufmerksam zu werden. Es empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung durchzuführen oder immer auf den aktuellesten Stand der Rechtssprechung zu bleiben. Die IT-Rechtskanzlei bietet auf Ihrer Facebook-Seite und ihrem Blog regelmäßige Updates über aktuelle Gerichtsurteile und neue Gesetze.

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Abgabepflicht Künstlersozialkasse (KSK)

Für die einen ist sie ein Segen, für die anderen Fluch: Die Künstlersozialkasse, kurz KSK. Auch unsere Kunden fragen immer wieder, ob und wann sie beitragspflichtig sind. Die wichtigsten Fragen im Bezug auf unsere Leistungen, wollen wir hier beantworten.

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Man spricht meist nur von Künstlersozialkasse (KSK), richtiger ist aber Künstlersozialversicherung (KSV). Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland, in der sich freischaffende Künstler und Publizisten sozial-versichern können (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und dabei im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen nur einen Beitrag zahlen, der dem Arbeitnehmeranteil entspricht. Die KSK ist die, für die Veranlagung und Beitragserhebung zuständige, Behörde.

Die KSK finanziert sich aus Abgaben, die von Auftraggebern auf Honorare und Rechnungen gezahlt werden müssen, die künstlerische und/ oder publizistische Leistungen beinhalten.

Bisher habe ich mich als Unternehmer nicht um die Künstlersozialkasse (KSK) gekümmert, warum jetzt?

Schon seit 1981, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind Auftraggeber künstlerischer oder publizistischer Leistungen Abgabepflichtig. Das wurde aber nicht kontrolliert, so dass sich viele Unternehmer noch recht einfach vor der Abgabe drücken konnten. Seit 2013 ist das anders. Bei jeder Betriebsprüfung werden nun Rechnungen geprüft, ob sie gegebenenfalls abgabepflichtig sind.

Auf welche Leistungen muss ich denn nun KSK Beiträge zahlen?

Sobald Sie Leistungen in Auftrag geben, die von Personen erbracht werden, die in den Kreis der von der KSK anerkannten „kreativen Berufe“ gehören, sind Beiträge zu zahlen. Dazu gehören z.B. Designer, Grafik-Designer, Grafiker, Illustratoren, Fotografen, Redakteure, Web-Designer, Werbeagenturen, Publizisten, Lektoren, Artdirectors, Texter, PR-Leute, etc.
Dabei spielt es keine Rolle, ob diese selbst in der KSK versichert sind!

Zu den abgabepflichtigen Leistungen, die Sie bei den genannten „Kreativen“ in Auftrag geben zählen jegliche Arbeiten, die mit Werbung oder Eigenwerbung für Ihr Unternehmen zu tun haben: Erstellung von Drucksachen wie Flyer, Folder, Broschüren, Briefpapier oder Visitenkarten. Konzeption und Design von Internetseiten, Erstellung von Texten und PR-Texten, Logoentwicklung, Radiospots, etc.
Auch Leistungen die eingekauft und weiter vermittelt werden sind KSK-Abgabepflichtig – und zwar doppelt. Ein Beispiel: Wir als Werbeagentur beauftragen einen Fotografen zur Erstellung von Fotos in Ihrem Unternehmen. Der Fotograf stellt uns die Arbeit in Rechnung, wir müssen auf die Leistung KSK-Beiträge zahlen. Die erstellten Fotos werden von uns bearbeitet und für Ihre Broschüre verwendet, wir stellen Ihnen diese Leistungen sowie die Leistung des Fotografen in Rechnung. Nun zahlen Sie auf die Rechnungssumme ihrerseits Beiträge. Doppelt gemoppelt? Nicht aus Sicht der KSK: Der Fotograf erbringt gegenüber der Agentur eine künstlerische Leistung durch Erstellung der Fotos, die Agentur erstellt die Broschüre. Bei der Broschüre handelt es sich dann um ein neues künstlerisches Werk, deshalb wird die Abgabe neu in voller Höhe fällig.

Gibt es Ausnahmen, bei denen ich keine KSK-Beiträge zahlen muss?

Ja, in Abhängigkeit von der Unternehmensform des „Kreativen“, dem Sie den Auftrag erteilen, muss manchmal keine Abgabe geleistet werden. Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht vor, dass Zahlung für künstlerische, bzw. publizierende Leistungen an selbständige Künstler und Publizisten der Beitragspflicht unterliegen. Das bedeutet, dass es sich beim Leistungsempfänger um eine natürliche Person handeln muss. Kommt die Rechnung also von einem Einzelunternehmen, einer GbR oder einem nicht eingetragenen Verein, müssen Sie in jedem Fall zahlen.
Ist der Rechnungsteller hingegen eine GmbH, eine AG, eine GmbH & Co.KG, eine OHG, eine KG, ein eingetragener Verein, eine Ltd. oder eine Inc., ist die Leistung beitragsfrei!
Die Leistungen unserer Werbeagentur als Einzelunternehmen unterliegen daher der Abgabepflicht. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass keiner unserer Mitarbeiter in der KSK versichert ist.

Weiterhin bleiben Veranstalter, die nicht kommerziell orientiert arbeiten wie z.B. Laienmusiker, Karnevals- und Musikvereine, Hobbyschauspieler, etc., beitragsfrei, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: es gibt maximal vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit externen Künstlern oder Publizisten und die Gesamtsumme aller gezahlten Entgelte 450,00 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt.

Darüber hinaus führen, unabhängig von der Unternehmensform, folgende Leistungen nicht zu einer Beitragspflicht: Technische Umsetzung, Programmierung, Suchmaschinenoptimierung, Webseitenpflege, Inhaltspflege, Updates und Upgrades, das Setup, das Controlling und dieOptimierung von Online-Marketing-Kampagnen, Hosting und technischer Support, App-Entwicklung, Druck, Anzeigenschaltungen.

Aber Achtung: Wenn eine Rechnung aus verschiedenen Positionen besteht, von denen auch nur eine Position eine kreative Leistung enthält und die andere z.B. eine nicht beitragspflichtige Programmierung, so ist diese Rechnung „infiziert“. Das heißt hier wird der Beitrag zur KSK auf den gesamten Rechnungsbetrag fällig!
Da die Arbeit unserer Agentur sowohl aus kreativen, als auch aus technischen Leistungen besteht, splitten wir seit einiger Zeit die Rechnungen, so dass unsere Kunden die KSK-Beiträge auch nur auf tatsächlich künstlerische/ publizierende Leistungen zahlen.

Wie hoch ist die Abgabe zur Künstlersozialkasse?

Die Abgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben und wird jedes Jahr durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgesetzt. Aktuell beträgt der Abgabesatz 4,8% der Rechnungssumme. Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 beträgt der Satz 4,2%. Zum Vergleich: 2017 lag sie bei 4,8%, 2014 bis 2016 bei 5,2%, 2013 lag sie bei 4,1%; 2010, 2011 und 2012 lag sie bei 3,9%.

Wird die KSK-Abgabe automatisch erfasst oder muss ich mich selbst anmelden?

Die KSK-Abgaben werden nicht automatisch erfasst oder eingezogen. Bei einer Betriebsprüfung wird eine Beitragspflicht jedoch geprüft und gegebenenfalls für den Prüfungszeitraum (in der Regel die letzten 4 Betriebsjahre) nach berechnet. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich über www.kuenstlersozialkasse.de anmelden. Über einen Fragebogen wird dann ermittelt ob ihr Unternehmen abgabepflichtig ist. Zum Jahresende erhalten Sie dann von der KSK einen Meldebogen, der bis zum 31.03. des Folgejahres ausgefüllt zurück gesandt werden muss.
Übrigens werden Sie zur Nachzahlung heran gezogen, wenn die Angaben nicht gemacht wurden, Zinsen und Strafgebühren werden derzeit aber nicht erhoben.

Dieser Beitrag erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein und kann im Zweifel nicht den Rat eines Fachmanns ersetzen – beantwortet aber die durch unsere Kunden am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie uns gerne direkt ansprechen oder auch bei der KSK nachfragen. Die wichtigsten Informationen finden Sie dort auch als PDF zum Download: Informationsschrift Nr. 1 zur Künstlersozialabgabe

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Allgemein Termine WordPress

WordPress kann Jeder!

Professionelle Internetseiten ganz einfach selbst erstellen und pflegen mit WordPress.

Es gibt wieder einen Kurs des IHK-Bildungsinstituts Hellweg-Sauerland GmbH in 59494 Soest, Opmünder Weg 73.
1. Teil Dienstag, 01. Oktober 2019, 09.00 – 17.00 Uhr
2. Teil Dienstag, 08. Oktober 2019, 09.00 – 12.00 Uhr

Mehr als 60% aller Internetseiten, die neu erstellt werden, basieren auf dem Content Management System WordPress. Lernen auch Sie, professionelle Internetseiten mit WordPress zu erstellen.

Die WordPress 1,5 Tagesschulung richtet sich an Personen, die Webseiten mit dem Open Source Programm WordPress eigenständig erstellen und pflegen möchten. Lernen Sie, wie Sie Webseiteninhalte mit dem WordPress Gutenberg-Editor noch flexibler gestalten können – optimiert für die Ausgabe auf mobilen Endgeräten.

Kernthemen Aufbau und Funktionen des CMS (Content Management Systems) und des Backends / Erstellen und Verwalten von Seiten / Inhalte einpflegen / Multimediale Inhalte und Bilder einstellen und verwalten / Das Arbeiten mit dem Gutenberg-Editor / Einpflegen und Verwalten von Beiträgen / Benutzerverwaltung / Wie finde ich das richtige WordPress-Theme? / Installation von WordPress / Installation eines WordPress-Themes / Installation von Plugins.

Zielgruppe: Dieses 1,5 Tagesseminar richtet sich an Personen, die professionelle Websites auf Basis von WordPress selbständig erstellen möchten, ideal für Privatpersonen, Vereine oder für den gewerblichen Bereich. Vorkenntnisse in der Erstellung von Websites sind nicht erforderlich, Computerkenntnisse sollten jedoch vorhanden sein.

Dozent/-in: Susanne Wicker

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Allgemein Termine

BVMW Marketingtag Soest Nachlese

Auch dieses Jahr war der Marketingtag des BVMW in Soest ein voller Erfolg. Eine Mischung aus Vorträgen und Workshops, der attraktive Tagungsort und die Möglichkeit des Netzwerkens sorgten für einen informativen und impulsgebenden Tag für die Teilnehmer.

Die besondere Atmosphäre, Statements der Teilnehmer und Dozenten/-innen und weitere Eindrücke vermittelt das Video:

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Alle Informationen sowie die Präsentationen der Dozenten/-innen und eine umfangreiche Bildergalerie findet man auf der Webseite des BVMW.